06.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie der Verbreitung von Gewaltdarstellungen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, inkriminierte Dateien verbreitet, erworben und besessen zu haben. Zudem soll er per WhatsApp eine gewaltverherrlichende Datei verschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Darmstadt konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht, da keine inkriminierten Dateien bei dem Mandanten festgestellt werden konnten. Darüber hinaus stellt das Verschicken einer Nachricht an einen einzigen Empfänger in rechtlicher Hinsicht noch kein Verbreiten dar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
