01.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen auf einer Internetplattform eine inkriminierte Datei hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Darmstadt konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft der Mandantin. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
