01.07.2025

WO? Amtsgericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandanten wegen sexueller Belästigung angeklagt. Er soll einer Arbeitskollegin mehrfach an die Brüste gefasst und ihr einen Kuss gegeben haben. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hinreichende Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage schüren, weshalb Staatsanwaltschaft und Gericht einen Fortsetzungstermin ansetzen wollten, um Zeugen vom Hörensagen zu vernehmen. Strafverteidiger Ippolito konnte dem Mandanten und seiner Familie allerdings einen weiteren belastenden Hauptverhandlungstermin ersparen. Denn er überzeugt Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens – ohne Geldauflage. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.