17.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwester in der Kindheit wiederholend sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Osnabrück konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
