16.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde belastendes Material auf einem Laptop gefunden. Mittels einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits der Besitzwille unseres Mandanten erheblichen Zweifeln begegnet, zumindest aber eine Einstellung aus Opportunitätsgründen sachgerecht erschien. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
