07.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen dreijährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben, indem er eine Zahnbürste und einen Vibrator in seinen Anus einführte. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Verden konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage angezeigt waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.