04.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
Ergebnis: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten vor, in den 90er Jahren als Betreuer auf kirchlichen Jugendfreizeitfahren sexuelle Handlungen an Jugendlichen vorgenommen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz dar, dass die Beschreibungen derart diffus waren, dass bereits kein konkretisierbares Tatgeschehen kondensiert werden konnte und im Übrigen auch Verjährung vorlag. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
