03.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „KIK/Media Lab“ kinder– und jugendpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu haben. Auslöser des Verfahrens war ein CyberTipline Report des NCMEC an das BKA. Daraufhin ermittelte das BKA anhand der IP-Adresse die Personalien unseres Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
