01.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Chemnitz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine 16-jährige auf einem gemeinsamen Spaziergang im Wald vergewaltigt zu haben. Dabei sollen die beiden sich bereits über längere Zeit sexualisierte Nachrichten geschrieben haben, bis es zu diesem ersten Treffen kam. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Chemnitz konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen seiner Sexualpartnerin ausgeführt hatte. Diese hatte ihn erst in dem Moment angezeigt, in dem er keinen Kontakt mehr zu ihr wünschte. Kern des Antrags war eine ausführliche aussagepsychologische Analyse anhand der Nullhypothese des BGH. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
