27.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines Treffens mit seiner Ex-Freundin mit dieser geschlafen haben – sie behauptet gegen ihren Willen. Zunächst wollte sie keine Anzeige erstatten. Erst ein Jahr später, nach der Einwirkung durch ihren neuen Freund, machte die Frau eine Aussage bei der Polizei. Strafverteidiger Bartsch, stellte in seinem Antrag dar, dass der Tatbestand durch die von der Frau geschilderte Situation gar nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft stellte antragsgemäß ein.
