24.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden auf einen CT-Report gestützt, es wurde eine Durchsuchung durchgeführtBei der Auswertung der sichergestellten Datenträger wurde eine nur sehr geringe Anzahl an inkriminierten Dateien gefunden. Daher konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Es fehlte schon die Zuordnung der tatrelevanten E-Mail-Adresse zu unserem Mandanten. Darüber hinaus waren die aufgefundenen Dateien nur in sogenannten Cache-Ordnern gespeichert. Außerdem wurde eine Vielzahl von Dateien ausgewertet und eben nur lediglich einzelne inkriminierte Dateien gefunden. Beides spricht gegen einen bewussten Besitz.