17.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Essen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts der Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unseren Mandanten wurde Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornographischer Inhalte vorgeworden; sie sollen auf Dropbox ein kinderpornographisches Video hochgeladen habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Essen konnten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und den Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.