01.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Christoph Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes/Verschaffens von kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- bzw. jugendpornographische Inhalte auf einem anonymen Chatportal an eine andere Person verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine kritische Würdigung der Ermittlungsakte, die auch den Staatsanwalt davon überzeugte, dass keine stichhaltigen Beweise bestehen, die unserem Mandanten eine solche Tat nachweisen können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
