18.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die beste Freundin seiner Ehefrau im Rahmen eines vorweihnachtlichen abendlichen Ausgehens im Intimbereich über der Kleidung berührt und sie dadurch sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Die Zeugin selbst schildert eine stark alkoholisierte, dynamische Gruppensituation ohne verbale oder nonverbale Abwehr im Moment der behaupteten Berührung sowie mehrere Kleidungsschichten, die die Wahrnehmbarkeit des Geschehens relativieren. Zudem bestehen Zweifel am erforderlichen Vorsatz, da sich aus der Situation kein eindeutig erkennbarer entgegenstehender Wille. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren antragsbedingt ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
