26.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Wiesbaden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über einen Facebook-Account eine kinderpornografische Datei versendet zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine Mitteilung aus einem internationalen Hinweisverfahren. Durch die Schutzschrift des Strafverteidigers Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mandanten vorlagen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
