12.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Gera
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen. Unser Mandant soll den 13-jährigen Anzeigeerstatter aufgefordert haben, Bilder seines Genitals zu übersenden. Wie sich herausstellte, hatte der Anzeigeerstatter selbst ein Interesse, Bilder von unserem Mandanten im Gegenzug übersandt zu bekommen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant sich des kindlichen Alters des Anzeigeerstatters nicht bewusst war. Der Anzeigeerstatter bestätigte, nicht über das Alter geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.