06.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp ein Video mit kinderpornographischem Inhalt angefordert zu haben. Der Auslöser für das Verfahren war ein Strafprozess gegen eine andere verdächtige Person. Während der Auswertung der entsprechenden Datenträger wurde der besagte Chat festgestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
