25.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines BDSM-Verhältnisses absprachewidrig kein Kondom verwendet haben (Stealthing). Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine derartige Absprache nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht und die Aussage auf einem nachträglichen Umdeutungsprozess der Anzeigenerstatterin basiert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
