24.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll eine Bildaufnahme während des Geschlechtsverkehrs ohne Einwilligung der abgebildeten Person gemacht und über ein soziales Netzwerk versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass von einem Einverständnis bei der Aufnahme der Bilder auszugehen ist, das Verfahren jedenfalls wegen geringe der Schuld einzustellen ist.
