22.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Dateien 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Rostock konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht in mehrfacher Hinsicht scheitert. Es lag weder ein strafrechtlich relevanter Besitzwille noch eine aktive Verbreitungshandlung vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.