27.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll in seiner Funktion als Bademeister mit zwei Jugendlichen Badegästen per Snapchat in Kontakt getreten sein und in der Folge zwei „Snaps“ seines bekleideten Genitals versendet haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Verhalten des Mandanten keinen Straftatbestand erfüllt und im Übrigen einer der beiden Badegäste massiv unter dem Eindruck seiner Eltern und schlechter Vorerfahrungen stand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
