04.02.2026

WO? AG Detmold
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder konnte Strafverteidiger Ippolito dem Tatvorwurf Kontext geben. Hierdurch gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil und einer Strafe abzusehen. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Bei einer Verurteilung hätte eine Freiheitsstrafe gedroht.