17.07.2025

WO? Landgericht Hamburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besonders schwere Zwangsprostitution, Zuhälterei
ERGEBNIS: Bewährung

Unser Mandant war mit den Vorwürfen der besonders schweren Zwangsprostitution sowie Zuhälterei konfrontiert. Vor dem Landgericht konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt erhebliche Zweifel an den Hauptvorwürfen herausarbeiten. Letztlich verblieb nur noch ein Bruchteil der Vorwürfe, was lediglich zu einer Bewährungsstrafe führte. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.