16.07.2025
WO? Amtsgericht Hamburg St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen Missbrauchsvideos herunter geladen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat den Mandanten direkt im Erstgespräch umfassend beraten, so dass der Mandant zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung fast 100 Therapiesitzungen vorzuweisen hatte. Mittels umfassender Erklärung, die gemeinsam vorbereitet wurde, konnte das Gericht einen äußerst positiven Eindruck gewinnen. Gleichzeitig konnte Dr. Hennig darlegen, dass aus technischen Gründen die Anklage nicht 1 zu 1 haltbar ist. Er konnte so die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Einstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis.
