Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main
Unserer Mandantin wurde Diebstahl geringwertiger Sachen vorgeworfen. Sie soll an einer Selbstbedienungskasse eines Supermarkts Gegenstände im Wert von 20,18 € nicht gescannt haben. Infolge der spärlichen Beweismittel konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Selbstbedienungskasse nicht richtig funktionierte. Strafverteidiger Oliver Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte das Strafverfahren erfolgreich zur Einstellung bringen.