Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen. Er soll zunächst mit einem angezündeten Feuerwerkskörper sowie einem Buchsbaum und anschließend mit einer Glasflasche auf einen Zeugen geworfen haben.
Strafverteidiger Christian Albrecht konnte in einer ausführlichen Schutzschrift darlegen, dass unser Mandant mit dem Feuerwerkskörper niemanden gefährden wollte und dass seine Schuld insgesamt als gering zu bewerten ist.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Einschätzung an und stellte das Verfahren antragsgemäß nach § 153 Abs.1 StPO/ § 153a Abs. 1 StPO ein.