Strafverteidiger:in: Jonas Göttert
Vorwurf: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Person mit mehreren anderen zusammen getreten und geschlagen zu haben. In einer Schutzschrift konnte dargelegt werden, dass die Aussage des einzigen Belastungszeugen in sich widersprüchlich und damit unglaubhaft war. Aufgrund dieser Tatsache folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.