Strafverteidigerin: Rechtsanwältin Svenja Dörge
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo: Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er soll eines Nachts in eine körperliche Auseinandersetzung auf einer privaten Feier geraten sein. Rechtsanwältin Svenja Dörge konnte in einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass weder eine Körperverletzungshandlung noch ein Körperverletzungserfolg vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.