Strafverteidigerin: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Betrug in zwei Fällen
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in zwei Fällen Verträge abgeschlossen und die Forderungen nicht bezahlt zu haben. In einem Fall soll der Mandant ein gebrauchtes Auto von einem Bekannten gekauft und die restliche ausstehende Forderung nicht bezahlt haben. In einem anderen Fall soll ein Unternehmen Arbeiten in der Wohnung des Mandanten ausgeführt haben. Die diesbezügliche Rechnung soll der Mandant nicht beglichen haben. Vor Abschluss der beiden Verträge hat der Mandant im Rahmen einer Vermögensauskunft seine Vermögenslosigkeit angegeben. Strafverteidiger Moro konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht darlegen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend unserem Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.