14. März 2022 | Defensio-Fälle

Bitcoin – Leichtfertige Geldwäsche?

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Geldwäsche 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, als “Spendengelder” getarnte Gelder aus krimineller Machenschaft an ein Waisenhaus mittels Bitcoin weitergeleitet und dadurch gewaschen zu haben. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wurde eine umfangreiche Schutzschrift gefertigt, aus der hervorging, dass der Tatbestand der Geldwäsche bereits mangels Nachweises einer rechtswidrigen Vortat nicht einschlägig ist und die Mandantin zudem nicht leichtfertig gehandelt hat. Das Verfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.