Datum: 10.10.2021
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Erpressung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Kassel
Der Mandantin wurde eine Erpressung vorgeworfen. Sie soll gemeinsam mit einer Freundin einen Dritten erpresst haben. Diese Dritte Person war jedoch bei einer Schlägerei vor einer bekannten Diskothek beteiligt, bei welcher die Freundin der Mandantin als Unbeteiligte verletzt wurde.
Daraufhin zeigten die Mandantin und ihre Freundin eine außergerichtliche Klärungsmöglichkeit auf. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass keine rechtswidrige Drohung in dem Verhalten der Mandantin gesehen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ein.