Datum: 10.01.2022
Strafverteidigerin: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Flensburg
Der Mandantin wurde vorgeworfen an der Tankstelle der Anzeigeerstatterin getankt, aber nicht gezahlt zu haben. Dieser Vorgang war von den Überwachungskameras aufgezeichnet worden. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass ein vollendeter Betrug nicht vorgelegen hatte, da unsere Mandantin bei dem Tankvorgang nicht konkret beobachtet und deshalb niemanden über ihre innere Absicht der Zahlungsbereitschaft getäuscht wurde.
Ein versuchter Betrug konnte unserer Mandantin aufgrund fehlendem Vorsatzes nicht vorgeworfen werden.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin ein. Diese war erleichtert darüber, dass ihr eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtverhandlung erspart blieb.