von: Rechtsreferendar Sell
Unser Mandant erhält eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter mit dem Vorwurf eines räuberischen Diebstahls und einer Körperverletzung. Im persönlichen Gespräch mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht wird zunächst geklärt: Schweigen gegenüber der Polizei und Akteneinsicht beantragen. Der Mandant bestritt die Vorwürfe.
Nach Akteneinsicht stellt sich heraus, dass seine ehemalige Lebenspartnerin ihm vorwirft bei einem Streit die Brieftasche weggenommen und sie anschließend einmal geschlagen zu haben.
Bei einfachen Raubdelikten wie räuberischer Diebstahl droht eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren! Geldstrafe ist nicht vorgesehen!
In einer umfassenden Schutzschrift greift Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die widersprüchliche Aussage der Belastungszeugin an. Mit entsprechender Fachliteratur konnte die Aussage als unglaubhaft entlarvt werden. Auch konnte er darlegen, dass die beim räuberischen Diebstahl erforderliche Besitzerhaltungsabsicht nicht vorlag.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Der Mandant war erleichtert und dankbar, dass ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.