26. Januar 2021

Card-Sharing – Kostenlos Sky geguckt? Ist das strafbar?

von: Rechtsreferendarin Düwer

 

Was ist Card-Sharing?

Zunächst schließt der Card-Sharing-Anbieter ein Abonnement bei einem Pay-TV-Anbieter ab. Daraufhin erhält er einen Receiver des Pay-TV-Anbieters mit einer sog. Smartcard. Diese Smartcard entschlüsselt ein vom Pay-TV-Anbieter gesendetes Kennwort. Mit diesem Kennwort entschlüsselt der Receiver die Programminhalte, sodass der Abonnent die Programminhalte sehen kann. Beim Card-Sharing nimmt der Card-Sharing-Anbieter Zahlungen entgegen und manipuliert seinen Receiver derart, dass das verschlüsselte Kennwort des Pay-TV-Anbieters entschlüsselt und per Internetverbindung auf dem Receiver des Card-Sharing-Nutzers weitergeleitet wird. Der Card-Sharing-Nutzer verwendet das entschlüsselte Kennwort, um das Sendesignal des Pay-TV-Anbieters zu entschlüsseln. Da der Pay-TV-Anbieter sein Kennwort regelmäßig ändert, bedarf es einer dauerhaften Internetverbindung zwischen dem Card-Sharing-Anbieter und dem Card-Sharing-Nutzer. Für diesen Prozess muss der Card-Sharing-Nutzer die Firmware seines Receivers ebenfalls manipulieren.

 

 

Drohende Konsequenzen

Bei einer Verurteilung wegen Betruges gemäß § 263 StGB oder Computerbetrugs gemäß § 263 a StGB reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Zusätzlich erfolgt eine Eintragung in das Zentralregister und unter Umständen bei entsprechender Verurteilung eine Eintragung in das Führungszeugnis.

 

Einstellung des Verfahrens möglich bei Abnehmern?

Das Strafverteidigerteam von HT RechtsanwälteDefensio – hat bereits in einer Vielzahl von Card-Sharing-Verfahren erfolgreich verteidigt. Bei bloßen Abnehmern konnten wir mit gut begründeten Schutzschriften bisher regelmäßig eine Einstellung durchsetzen. Wichtig ist es keinerlei Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Dann sind die Chancen auf eine Einstellung am höchsten.

 

Strafverfahren gegen die Anbieter?

Fachanwalt für Strafrecht Albrecht hat als Experte für Internetkriminalität zudem auch erfolgreich in einem landgerichtlichen Umfangsverfahren, das sich gegen Anbieter dieses Services richtete, erfolgreich verteidigt und konnte eine milde Sanktion, die die Freiheit des Mandanten erhielt, durchsetzen.