von: Rechtsreferendar
Aufs Schärfste kritisierte Strafverteidiger Moro die eigenwillige Interpretation eines Polizisten von „Gefahr im Verzug“.
Der Tatvorwurf
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen im alkoholisierten Zustand seinen Pkw durch einen Vorgarten samt Gartenzaun geführt zu haben. Der Tatverdacht stützte sich insbesondere auf den Inhalt einer WhatsApp-Sprachnachricht. Der Polizist rechtfertigte die Beschlagnahme und das Auslesen des Handys mit dem Vorliegen von „Gefahr im Verzug“.
Strafverteidiger Moro wies darauf hin, dass der Polizist nicht nur rechtsirrig ihre Voraussetzungen annahm, sondern nicht mal den Versuch, einen Staatsanwalt oder Richter zu erreichen, unternahm. Auf Nachfrage durch Strafverteidiger Moro bekundete der Polizist in der Hauptverhandlung im Zuge der Ermittlungen gegenüber unserem Mandanten geäußert zu haben: „Wir bekommen das Handy sowieso, auch ohne deine Zustimmung“.
Das Gericht stimmte der folgenden Rechtsauffassung von Strafverteidiger Moro zu:
„Um diesen eigenwilligen polizeilichen Interpretationen Einhalt zu gebieten, nimmt die Rechtsprechung in solchen Fällen der bewussten willkürlichen Missachtung des Richtervorbehalts ein Beweisverwertungsverbot an“.
Der sehr zufriedene Mandant wurde freigesprochen und bekam umgehend seinen Führerschein ausgehändigt.
Haben auch Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Zögern Sie daher nicht, sich an die H|T Strafverteidiger zu wenden.