22. Oktober 2020

Notwehr bei „Aussage gegen Aussage“: Strafverteidiger Moro erkämpft Freisprüche von zwei Körperverletzungsvorwürfen am Amtsgericht Ahrensburg!

von: Rechtsreferendar

 

Gleich zwei Körperverletzungsvorwürfen sah sich unser Mandant laut Anklage ausgesetzt:

 

Streit im Taxifahrt – Ungerechtfertigter Faustschlag oder Notwehrlage?

Ein Taxifahrer beschuldigte ihn ihm einen Faustschlag versetzt zu haben. Dessen Aussage konnte in Anbetracht der konkreten Tatumstände nicht nur als unglaubhaft herausgestellt werden, vielmehr folgte das Gericht dem seitens unseres Mandanten beschriebenen Geschehensablauf und nahm ein durch Notwehr gerechtfertigtes Handeln an.

 

Eskalierte Würfelspiele zu nächtlicher Stunde

Nach einer Kneipenstreitigkeit wurde unserem Mandanten gefährliche Körperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls und lebensgefährdender Behandlung vorgeworfen. Er habe seinen Kontrahenten hinterrücks überfallen. In unserer Einlassung wiesen wir auf das tatsächliche Vorliegen einer Notwehrlage hin. Es gab keine unmittelbaren Tatzeugen – eine klassische „Aussage gegen Aussage“ Konstellation.

Strafverteidiger Moro erinnerte an die erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung an die Beweiswürdigung. Nach der sog. Nullhypothese wird die „Glaubhaftigkeit eines einzelnen Belastungszeugin solange verneint, bis dies mit den gesammelten Fakten nicht mehr zu vereinbaren ist“.

Die Aussage des Kontrahenten konnte durch Strafverteidiger Moro in einer intensiven Zeugenbefragung in gleich mehreren Gesichtspunkten als widersprüchlich herausgestellt werden.

Unser glücklicher Mandant war bezüglich beider Taten freizusprechen.

Haben auch Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, weil Ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen wird? Zögern Sie daher nicht, sich an die H|T Strafverteidiger zu wenden.