von: Rechtsreferendar
Dem Mandanten wurde eine Vielzahl von Körperverletzungsvorwürfen gemacht. Der Oberstaatsanwalt lieferte sich ein mehrstündiges, sportliches und strafprozessuale Wortgefecht auf hohem Niveau mit Dr. Hennig und beantragte die Verhängung einer Freiheitsstrafe. Dr. Hennig konnte indes darlegen, dass kaum belastbare Indizien vorliegen.
Im Ergebnis wurde in fast allen Fällen frei gesprochen; lediglich in zwei Fällen gab es eine Verurteilung, die allerdings nur mit einer Geldstrafe belegt war.
Haben auch Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, weil Ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen wird? Zögern Sie daher nicht, sich an die H|T Strafverteidiger zu wenden.