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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

Dozententätigkeit:
Ausbilder und Referenten für Strafrecht und Sexualstrafrecht

HT Strafverteidiger gehört auch aufgrund der zahlreichen Lehrtätigkeiten und Fachpublikationen des Verteidigerteams zu den führenden Strafrechtskanzleien in Deutschland. Das durch Referenten- und Autorentätigkeit bestehende Präsenzwissen zahlt sich in den von uns jährlich weit über 2000 Strafverteidigungsmandaten der Kanzlei aus.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer sind nicht nur bundesweit gefragte Strafverteidiger, sondern auch als Referenten und Fachanwaltsausbilder im Sexualstrafrecht und Strafrecht engagiert.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig – Referent und Ausbilder für Sexualstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig gehört zu den führenden Strafverteidigern für Sexualstrafrecht in Deutschland. Er verteidigt seit über 12 Jahren bundesweit im Sexualstrafrecht und hat das größte sexualstrafrechtliche Dezernat in Deutschland aufgebaut. Er hat die Methode Gerichtsverhandlung verhindern für HT Strafverteidiger etabliert.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit 2010 Dozent für Strafrecht (u.A. Revisionsrecht) und hat zahlreiche universitäre Lehraufträge im Strafrecht erhalten. Als Repetitor bildet er angehende Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte im Straf- und Strafprozessrecht aus.

Vor allem aber ist er gefragter Referent und Ausbilder für Sexualstrafrecht.

Zum einen ist er FAO-Dozent für Sexualstrafrecht. Das heißt Dr. Hennig unterrichtet Fachanwälte für Strafrecht im Sexualstrafrecht. Jeder Fachanwalt für Strafrecht muss jährlich 15 Stunden Fortbildungsnachweise erbringen. Strafverteidiger Dr. Hennig vermittelt in seinen Seminaren, unter anderem bei den Juristischen Fachseminaren, dem wohl größten und renommiertesten Anbieter in Deutschland, konkrete Strategien zur Verteidigung in sexualstrafrechtlichen Verfahren.

Zudem sind Dr. Hennig und Strafverteidigerin Mayer Fachanwaltsausbilder für Strafrecht. Bei den juristischen Fachseminaren bilden sie angehende Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht im Sexualstrafrecht aus. Fachanwältin Mayer bildet insbesondere in den Bereich „Verteidigung beim Vorwurf Kinderpornografie“ aus.

Zudem ist Dr. Hennig regelmäßig als Referent zu sexualstrafrechtlichen Themen für Strafverteidigerverbände und Anwaltskammern tätig. Für das Bundesjustizministerium war er 2024 beratend zur Reform des Strafrechts im deutschen Bundestag tätig.

Zitat Dr. Hennig: Strafverteidigung ist meine Passion. Mir ist es daher wichtig Wissen weiterzugeben; auch außerhalb meines Teams. Bei meinen Seminaren für Fachanwälte für Strafrecht und auch bei meinen Seminaren als Fachanwaltsausbilder im Sexualstrafrecht geht es mir darum Kolleg:innen mit wertvollen und erprobten, praxistauglichen Strategien zu versorgen. Um diesen Aspekt zu unterstreichen, spende ich jährlich mein gesamtes Dozentenhonorar aus diesen Seminaren zu Gunsten wohltätigen Organisationen.

 

HT Strafverteidiger Expertenteam – Lehraufträge und Publikation

Die Anwaltskanzlei HT Stafverteidiger zeichnet sich nicht nur durch bundesweite, hochspezialisierte Strafverteidigung aus. Mehrere Verteidiger:innen haben sich durch strafrechtswissenschaftliche Publikation und durch umfassende Lehrtätigkeit im Strafrecht verdient gemacht. Durch dieses Engagement sind wir bestens mit aktuellen strafrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung vertraut. Das damit vorhandenen Präsenswissen zahlt sich in jedem Strafverfahren für unsere Mandanten aus.

Vorsprung durch Wissen

Kanzleigründer und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit 2010 Dozent für Straf- und Strafprozessrecht. Er bereitet dort Jurastudierende und Referendar:innen, also angehende Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte auf die juristischen Examina im Strafrecht vor. Zu seinen Lehrgebieten gehört dort unter anderem das Medizinstrafrecht, das Revisionsrecht und das allgemeine Strafrecht. Zudem kann er auf zahlreiche strafrechtliche Veröffentlichungen verweisen unter anderem ist er Fachautor für Medizinstrafrecht.

Vor allem aber ist Dr. Hennig ein gefragter Referent im Sexualstrafrecht. Er ist zum einen FAO-Dozent, das heißt er unterrichtet Fachanwälte für Strafrecht, die durch den Besuch dieser Seminare ihren Fortbildungsnachweis für den Erhalt des Fachanwaltstitels Strafrecht erbringen. In diesem Bereich unterrichtet er die Verteidigung bei Aussage gegen Aussage Konstellationen im Sexualstrafrecht. Zum anderen ist er Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht.

Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer ist ebenfalls Fachanwaltsausbilderin für Strafrecht.

Prof. Dr. Gerhold kann nicht nur auf ein umfassende Veröffentlichungsliste insbesondere im Revisionsrecht verweisen. Er kommentiert auch im besonders renommierten Münchener Kommentar für Strafrecht und lehrt als Universitätsprofessor Straf- und Strafprozessrecht.

Dr. Hennig bei dem zweitägigen sexualstrafrechtlichen FAO-Seminar für Fachanwälte für Strafrecht: „18 Strategien bei Verteidigung von Aussage gegen Aussage-Konstellationen“ Juli 2024

Auch rechtpolitisch engagiert sich die Kanzlei insbesondere der Kanzleigründer Dr. Hennig.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 2024 im Bundestag bei einer Podiumsdiskussion mit dem damaligen Bundesjustizminister zum Thema „Reformbedürftigkeit für ein rationales Strafrecht“

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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