REVISION IM STRAFRECHT
Revision – ein schriftliches Verfahren
Das Revisionsverfahren ist in aller Regel ein rein schriftliches Verfahren, so dass eine bundesweite Vertretung unproblematisch erfolgen kann. Die Akte, insbesondere das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll, fordern wir vom entscheidenden Gericht an und können direkt mit der Prüfung beginnen.
Ein ausführliches Beratungsgespräch können wir in unseren Standorten in Hamburg, Dortmund, Kiel, Lüneburg, Bremen, Hannover, Lübeck und Osnabrück oder auch telefonisch durchführen.
Mehr zu: Revision Strafrecht
Themenübersicht Revisionsrecht
- Revision – ein schriftliches Verfahren
- Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
- Welche Fristen sind bei einer Revision zu beachten?
- Was wird bei einer Revision überprüft?
- Gegen welche Urteile ist eine Revision im Strafverfahren möglich?
- Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
- Wie entscheidet das Revisionsgericht?
- Was kostet eine Revision?