STRAFRECHT
§ 223 Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei
Schnell zum Inhalt:
Körperverletzungsdelikte stellen einen Tätigkeitsschwerpunkt der Gerichte und der anwaltlichen Arbeit im Strafrecht dar. Gerade aufgrund teilweise sehr hoher Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung kommt es oftmals darauf an, die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten zu kennen und zu beherrschen. Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.
Arten von Körperverletzungsdelikten und Tatbestand
Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands der vorsätzlichen Körperverletzung gem. 223 StGB ist die Gesundheitsschädigung bzw. körperliche Misshandlung eines anderen. Darauf, ob das Opfer der Straftat hierbei tatsächlich Schmerzen empfindet, kommt es nicht unbedingt an: Es genügt eine „mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung“ des Wohlbefindens des Opfers durch eine „üble und unangemessene Behandlung“, um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen. Zu dem eben genannten objektiven Tatbestand kommt es auf subjektiver Seite darauf an, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Hierbei reicht für die Verwirklichung einer Körperverletzung aus, wenn der Täter die körperliche Misshandlung für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (so genannter „dolus eventualis“).
Bereits eine Ohrfeige oder ein Schlag auf den Hintern eines Kindes kann demnach den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein solches Verhalten laut Rechtsprechung auch nicht durch erzieherische Absichten gerechtfertigt ist.
Körperverletzung Strafe
Der Vorwurf einer Körperverletzung sollte jedoch nicht nur aufgrund der niedrigen Anforderungen an die Erfüllung des Tatbestands, sondern auch aufgrund der drohenden Bestrafung niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Körperverletzungstaten werden mit Geldstrafe, je nach Schwere der Tat und Vorstrafen aber auch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Selbst im Falle dessen, dass der Täter unvorsätzlich, aber fahrlässig gehandelt hat, droht eine empfindliche Strafe: Die fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Auf der anderen Seite können gerade Verfahren mit dem Vorwurf der Körperverletzung oftmals allein durch schriftliche Anträge zur Einstellung gebracht werden.
Aussetzung
Zu den Delikten, deren Zweck der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist, gehört auch die Aussetzung gem. § 221 StGB, deren Tatbestand beispielsweise durch das Aussetzen einer hilflosen Person in der Kälte verwirklicht werden kann.
Was ist eine Gefährliche Körperverletzung?
Zu den Körperverletzungsdelikten gehört auch die Qualifikation der einfachen Körperverletzung, nämlich die gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB. Diese liegt vor, wenn eine besonders gefährliche Tathandlung vorgenommen wird. Hierzu gehören
- die Verwendung von giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen,
- die Tatausführung mittels eines gefährlichen Werkzeugs oder einer Waffe (bereits ein besohlter Schuh, mit dem Tritte ausgeführt werden, kann ein gefährliches Werkzeug sein),
- hinterlistige Überfälle,
- gemeinschaftliche Körperverletzung sowie
- die lebensgefährliche Behandlung.
Die oben aufgeführten Qualifikationsmerkmale einer Körperverletzung gilt es bei der Auswahl geeigneter Verteidigungsstrategien gezielt anzugreifen. Hierzu ist insbesondere umfangreiches Präsenzwissen zur Rechtsprechung hinsichtlich jeden einzelnen Merkmals unabdingbar.
Die gefährliche Körperverletzung wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug sanktioniert. Aber nicht nur den deutlich höheren Strafrahmen gilt es zu berücksichtigen: Im Unterschied zur einfachen Körperverletzung werden gefährliche Körperverletzungstaten von der Staatsanwaltschaft nicht nur auf Antrag bzw. bei öffentlichem Interesse, sondern ausnahmslos verfolgt. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer gar keine Strafverfolgung der Körperverletzung wünscht.
Worin besteht der Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung?
Zieht die Körperverletzung schwerwiegende Folgen nach sich, wie beispielsweise die dauerhafte Entstellung, Lähmung oder Erblindung des Tatopfers, steht eine Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung gem. § 226 StGB im Raum. Hier ist aus dem Blickwinkel des Strafverteidigers besonderes Augenmerk auf der subjektiven Tatbestandsebene geboten. Sofern der Täter hinsichtlich der Tatfolgen fahrlässig gehandelt hat, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe einer schweren Körperverletzung bereits ein Jahr. Kam es dem Täter allerdings absichtlich auf die Folge an, beginnt diese erst bei drei Jahren Freiheitsentzug und kann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Körperverletzung mit Todesfolge
Besonders hoch ist auch der Strafrahmen der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB angelegt: Mindestens drei und bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsentzug werden hier als Strafe verhängt. Auch die Misshandlung Schutzbefohlener gem. § 225 StGB, die meist bei der Misshandlung von Kindern oder zu pflegenden Personen greift, wird mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert.
Beteiligung an einer Schlägerei
Es ist bemerkenswerterweise sogar möglich, als Täter für eine eingetretene Folge, die selbst nicht verursacht wurde, bestraft zu werden: Der Tatbestand der Beteiligung an einer Schlägerei gem. § 231 StGB erfasst bereits die bloße Beteiligung an gewalttätigen Auseinandersetzungen. Diese Norm kommt typischerweise bei Prügeleien in Bars, Diskotheken oder bei Schlägereien im Rahmen von Fußballspielen zur Anwendung, wenn schwere Folgen – seien sie auch nicht durch den Täter verursacht – vorliegen.
Verteidigungschancen bei dem Vorwurf einer Körperverletzung
Gerade aufgrund der teils schwierig abzugrenzenden Deliktsvarianten sollten Sie bereits zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Körperverletzung bekannt wird, einen versierten Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Machen Sie vorher keine Aussage bei der Polizei.
Nach akribischer Auswertung des Akteninhalts und Aufsetzen einer dementsprechenden Argumentation können viele Verfahren durch einen Anwalt für Strafrecht bereits durch umfangreiche schriftliche Anträge zur Einstellung gebracht werden. Zu prüfen sind hier auch Rechtfertigungsgründe wie Notwehr gem. § 32 StGB, Gründe die für eine Einstellung wegen Geringe der Schuld gem. § 153 StPO sprechen oder Argumente, die gegen die Täterschaft einer Körperverletzung vorgebracht werden können.
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Akteneinsicht kann im Ermittlungsverfahren grundsätzlich nur ein Strafverteidiger erhalten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Sollte Ihnen der Vorwurf der Körperverletzung oder eines anderen Körperverletzungsdelikt gemacht werden, kontaktieren Sie möglichst frühzeitig einen qualifizierten Anwalt im Strafrecht. Rechtsanwalt Dr. Hennig ist Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich in diesem Fachgebiet tätig. Nur durch eine klare Spezialisierung kann eine hohe Kompetenz sichergestellt werden. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Verteidigung von Anwalt Dr. Hennig wegen des Vorwurfes der versuchten gefährlichen Körperverletzung finden Sie hier: Brennende Fackel im Stadion – versuchte gefährliche Körperverletzung – Pyro.
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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und das Defensio-Anwaltsteam bundesweit für Sie da!
FAQ
Was fällt alles unter Körperverletzung?
Körperverletzung umfasst jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Dies schließt nicht nur sichtbare Verletzungen ein, sondern auch schmerzhafte Handlungen wie Ohrfeigen oder Schläge mit der Faust. Auch Gesundheitsschädigungen sind inbegriffen. Diese liegen vor, wenn der Täter einen pathologischen, also negativ vom Normalzustand abweichenden Zustand herbeiführt, wie Bewusstlosigkeit, Schnittverletzungen oder Knochenbrüche.
Was für eine Strafe bekommt man bei Körperverletzung?
- Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung gemäß § 223 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
- Bei fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren verhängt werden.
- Für gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt die Strafe bei mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) zieht mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe nach sich.
- Bei Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) reicht die Strafe von 3 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Was für Arten von Körperverletzung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Körperverletzung, darunter unter anderem: Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB liegt vor, wenn die Körperverletzung auf eine bestimmte Art und Weise begangen wird. Konkret geht es um die Verwendung giftiger oder gesundheitsschädlicher Stoffe, die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs oder einer Waffe, hinterlistige Überfälle, gemeinschaftliche Körperverletzung und lebensgefährliche Behandlungen.
Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Körperverletzung verteidigen?
Eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung erfordert eine frühzeitige Konsultation eines versierten Fachanwalts für Strafrecht. Es sollten keine Aussagen bei der Polizei gemacht werden, bevor ein Anwalt konsultiert wurde. Der Anwalt kann nach Akteneinsicht geeignete Verteidigungsstrategien entwickeln, wie die Darlegung von Notwehr (§ 32 StGB) oder die Beantragung einer Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld (§ 153 StPO). In vielen Fällen kann eine gut begründete Schutzschrift zur Einstellung des Verfahrens führen.
Themenübersicht Allgemeines Strafrecht
- Raubdelikte
Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Körperverletzungsdelikte
Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei - Kapitalstrafsachen
Mord und Totschlag - Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung
- Diebstahl
Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Einbruchsdiebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls - Unterschlagung
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- Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Aussage- und Rechtspflegedelikte
Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, uneidliche Falschaussage, Meineid, Strafvereitelung