5. April 2019

Dr. Hennig kämpft erfolgreich durch den Instanzenzug

von: Alexander Schlüter, wissenschaftlicher Mitarbeiter

 

Gang des Verfahrens

 

Begonnen hatte das Verfahren mit einem Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Haftbefehl war schon Monate in Kraft. Dem Mandanten wurde vorgeworfen mit einem Schlagstock gegen den Kopf einer anderen Person geschlagen zu haben. Erst zu diesem späten Zeitpunkt beauftragte der Mandant Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig. Binnen von drei Wochen erwirkte Rechtsanwalt Dr. Hennig ohne ein Geständnis oder eine Einlassung zur Sache die Außervollzugsetzung des Haftbefehls.

Endlich wieder Freiheit.

Es folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags, so dass nach wie vor eine langjährige Haftstrafe drohte. Dr. Hennig beantragte die Nichteröffnung des Verfahrens insbesondere mit Blick auf den behaupteten Tötungsvorsatz, der nach Ansicht von Dr. Hennig fernliegend war. Der Antrag hatte Erfolg und es kam lediglich zur einer Eröffnung vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

Erste Instanz: Amtsgericht

 

Im Rahmen dieser Hauptverhandlung arbeitete Rechtsanwalt Dr. Hennig heraus, dass der Mandant zumindest anfänglich in Notwehr handelte und der Nebenkläger der eigentliche Aggressor war. Ein Schlag gegen den Kopf konnte gerade nicht festgestellt werden.  Es verblieb ein Schlag, der nicht mehr gerechtfertigt war. Am Ende gab es ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung im minder schweren Fall.

Geldstrafe mit 120 Tagessätzen. Die gefährliche Körperverletzung sieht im Normalfall mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe vor.

 

Zweite Instanz: Berufung am Landgericht

 

In der zweiten Instanz (Berufung) konnte sich Strafverteidiger Dr. Hennig gegen die Staatsanwaltschaft durchsetzen. Diese beantragte die Berufung zu verwerfen. Ziel der Berufung war die Reduktion auf eine Geldstrafe, die nichts ins Führungszeugnis eingetragen wird. Dieses Ziel wurde erreicht.

 

Ergebnis: Geringe Strafe

 

Begonnen hatte das Verfahren mit einem Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Am Ende stand eine kleine Strafe, die nicht einmal ins Führungszeugnis kam. Die Behauptungen der Staatsanwaltschaft konnten in mehreren Schritten zu Fall gebracht werden.

 

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