von ht-strafrecht | 24. März 2025 | Defensio

Verstehen statt Verurteilen – Pädophilie und ihre Rolle in der Strafverteidigung

bild von gericht

ein Blogbeitrag von Rechtsreferendar Philipp Schulze-Veltrup

Kein Begriff wird in Sexualstrafsachen gegen Kinder von Polizei, Strafjustiz und auch manchen Verteidigern so sorglos verwendet wie der Begriff Pädophilie. Doch was bedeutet er wirklich, wie verbreitet ist das Phänomen und welche Bedeutung hat es für eine professionelle Verteidigung in Sexualstrafsachen?

 

Pädophilie – Definition, Verbreitung und juristische Relevanz

Zwischen medialer Verzerrung und wissenschaftlicher Realität

„Pädophile sind Straftäter!“ – Dies wäre wohl die am häufigsten geäußerte Meinung in der Öffentlichkeit. Kein Wunder, denn Medienberichte setzen den Begriff fast ausschließlich mit Straftaten in Verbindung. Dabei geht es häufig nicht um fachliche Differenzierung, sondern um maximale Aufmerksamkeit und Klickzahlen. Doch diese Verkürzung verzerrt die Realität.

Auch in juristischen Verfahren wird der Begriff oft unreflektiert verwendet – sei es als Waffe im Sorgerechtsstreit oder als Generalverdacht in Strafverfahren. Staatsanwaltschaften setzen ihn ein, um Angeklagte moralisch vorzuverurteilen, während Verteidiger ihn manchmal vorschnell nutzen, um ein milderes Urteil anzustreben, ohne die Konsequenzen für ihren Mandanten zu bedenken.

Tatsächlich bezeichnet Pädophilie eine sexuelle Neigung, die durch ein anhaltendes und vorherrschendes Interesse an vorpubertären Kindern gekennzeichnet ist. Sie wird in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) und im Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen (DSM) als psychische Störung klassifiziert. Wichtig ist dabei: Pädophilie bedeutet nicht automatisch strafrechtlich relevantes Verhalten. Viele Betroffene begehen niemals eine Straftat, während viele Sexualstraftäter gegen Kinder keine pädophile Neigung haben. Die Gleichsetzung von Pädophilie mit Kindesmissbrauch ist daher falsch und kann in Strafverfahren zu schweren Fehlurteilen führen.

 

Wie verbreitet ist Pädophilie wirklich?

Schätzungen zufolge liegt der Anteil pädophiler Männer in Deutschland bei etwa einem Prozent der Bevölkerung – das entspricht 250.000 bis 300.000 Personen. Genaue epidemiologische Studien fehlen jedoch.

Die Diagnose ist oft schwierig. Sie basiert meist auf Selbstangaben oder psychologischen Tests, die fehleranfällig sein können. Zudem ist die „Phallometrie“ – ein Test zur Messung sexueller Erregung – wissenschaftlich umstritten und wenig zuverlässig.

Die meisten pädophilen Menschen begehen keine Übergriffe. Sexualdelikte gegen Kinder werden oft von Tätern ohne pädophile Neigung begangen, die andere Motive wie Macht, Kontrolle oder Gelegenheiten nutzen.

 

Pädophilie in der Strafverteidigung – Wichtige Aspekte für eine professionelle Verteidigung

Schuldfähigkeit und die Rolle psychischer Störungen

Triebstörungen können als „schwere seelische Störung“ die Schuldfähigkeit beeinträchtigen. Der Bundesgerichtshof fordert eine detaillierte Analyse der Täterpersönlichkeit und ihrer Impulskontrolle. Nur eine fundierte Verteidigungsstrategie kann hier die richtigen Argumente liefern.

Bedeutung der Differenzierung – Die wenigsten Beschuldigten sind pädophil

Gerade in Fällen von Kinderpornografie kann der Nachweis, dass der Angeklagte keine pädophile Neigung hat, entscheidend sein. Tatsächlich liegt der Anteil an Konsumenten von Kinderpornografie, die eine pädophile Kern- oder Nebenströmung aufweisen, bei unter 10 Prozent. Oft steht die Flucht in eine digitale Welt oder eine Pornosucht im Vordergrund.

Eine professionelle Verteidigung muss dieser gesellschaftlichen Stigmatisierung entgegenwirken und auf sachlicher, juristischer Ebene argumentieren, um faire Verfahren zu gewährleisten.

Eine differenzierte Darstellung von Pädophilie kann helfen, Fehlinterpretationen bei Staatsanwaltschaft und Gericht zu vermeiden. Die individuelle Gefährdung des Beschuldigten muss sachgerecht beurteilt werden, um unverhältnismäßig harte Strafen zu vermeiden.

Präzision statt Pauschalurteile

Der sorglose Umgang mit dem Begriff Pädophilie in Sexualstrafsachen kann zu schweren Fehlurteilen führen. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Verteidiger müssen zwischen sexuellen Neigungen und kriminellem Verhalten differenzieren. Eine reflektierte, wissenschaftlich fundierte Strafverteidigung ist hier entscheidend.

 

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