Bereits im Oktober 2023 sollen Missstände in der JVA, insbesondere die unrechtmäßige, exzessive und menschenunwürdige Isolierung von Inhaftieren im besonders gesicherten Haftraum (bgH), dem Justizministerium bekannt geworden sein. (https://www.br.de/nachrichten/bayern/folter-vorwurf-gegen-jva-gablingen-ministerium-seit-einem-jahr-informiert,USax4CA) Die negativen Folgen einer Inhaftierung, der immer repressivere Umgang mit Gefangenen, die restriktivere Gewährung von Lockerungen und die Abwesenheit von „normalen“, alltäglichen Bedingungen im den Haftanstalten sind hinlänglich bekannt. Die nun public gewordenen Vorwürfe über die prekären Verhältnisse in der JVA Augsburg-Gablingen – mögen sie zwar nur die Spitze des Eisberges darstellen – sind vollumfänglich aufzuklären und geben hoffentlich Anlass zu mehr Transparenz im verschlossenen Strafvollzugssystem und vor allem den lang ersehnten Anstoß zum politischen und gesellschaftlichen Umdenken, hin zu einem humaneren Umgang mit einem Teil unserer Gesellschaft. Es ist Zeit, über sinnvollere, effektivere und vor allem menschenwürdigere Sanktionsformen – abseits der Freiheitsstrafe – ernsthaft nachzudenken und umzusetzen. Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer promoviert zu diesem Thema. Dann könnte der Kernstrafzweck der Resozialisierung tatsächlich Geltung beanspruchen, was auch den Opfern von Straftaten zu Gute käme und die Zahl künftiger Straftaten reduzierte.
von ht-strafrecht | 04. November 2024 | Defensio