von ht-strafrecht | 01. Februar 2022 | Defensio

Hasspostings im Netz – Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ab dem 01.02.2022

strafverteidigung-team

von: Rechtsreferendarin Giulia Otten

Passen Sie auf, wie Sie sich vermeintlich anonym in sozialen Netzwerken ausdrücken, denn von den Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind alle Nutzer betroffen.

 

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

2017 wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), umgangssprachlich auch das „Facebook-Gesetz“ beschlossen, um auf die stetig wachsende Verbreitung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, TikTok, Youtube und Twitter zu reagieren.

Anbieter sozialer Netzwerke wurden dazu verpflichtet sich Nutzer-Beschwerden anzunehmen, die vorgeblich rechtswidrigen Inhalte zu sichten und diese von der Plattform zu entfernen oder zu sperren.

 

Änderungen ab Februar 2022

Mit der Änderung des Gesetzes ab dem 01. Februar 2022 soll z.B. die Bekämpfung von „Hatespeech“ und „Fake News“ vereinfacht und beschleunigt werden.

Mit der Änderung des Gesetzes gilt die sog. „BKA-Meldepflicht“ nach § 3a Abs. 4 NetzDG. Danach sind Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, die als strafrechtlich relevant eingeschätzten Inhalte unmittelbar dem Bundeskriminalamt zu melden. Dazu gehört auch, dass relevante Daten, wie die IP-Adresse, die Portnummer und der Zeitpunkt des Zugriffs mit übermittelt werden.  Soweit das Bundeskriminalamt die strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Inhalte bejaht, werden die zuständigen Staatsanwaltschaften davon in Kenntnis gesetzt.

Grundsätzlich werden nicht alle, sondern nur bestimmte, im NetzDG ausdrücklich geschriebene, strafrechtlich relevante Inhalte gemeldet. Darunter fallen z.B. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB), Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129, a StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten (§ 184b StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB).

 

Ausblick für die Zukunft

Trotz der Entscheidung des Bundesjustizministeriums, aufgrund der unüberschaubaren Menge derzeit noch auf Meldungen von Facebook und Google nicht zu bestehen, ist zukünftig wegen der neuen Meldepflicht vieler weiterer sozialer Netzwerke mit einer Vielzahl von Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren zu rechnen.

Ihnen wird von Seiten der Ermittlungsbehörden ein rechtswidriges Verhalten in einem sozialen Netzwerk vorgeworfen? Gerne steht Ihnen das HT-Defensio-Team unter Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig engagiert zur Seite. Machen Sie keine Aussage. In der Regel können wir mit schriftlichen Anträgen das Verfahren zur Einstellung bringen.