von: Rechtsreferendarin Charlotte Kallien
OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2020 – 2 Ws 161/20
Das OLG Köln hat entschieden: Allein das Präparieren eines Geldautomaten durch Anbringen einer Verblendung ist straflos. Auch, wenn Bankkunden den Automaten sodann bedienen.
Wie wird Cash Trapping übersetzt?
Die freie Übersetzung lautet „Bargeld einfangen“ und genau das ist auch das Ziel der Täter.
Wie läuft Cash Trapping ab?
Der Geldausgabeschacht eines Geldautomaten wird mit einer Metallleiste präpariert. An der Innenseite befindet sich ein Klebestreifen. Wenn ein Bankkunde sodann versucht, Geld abzuheben, bleibt dieses wortwörtlich kleben. Für die Kunden wirkt es, als sei der Automat defekt. „Wenn die Luft rein ist“, entfernt der Täter die Blende und nimmt das Geld an sich.
Und was ist jetzt straflos?
In der Entscheidung des OLG haben die Bankkunden nach der Benutzung des Geldautomaten unmittelbar die Polizei gerufen oder es kam aufgrund einer Außerbetriebsetzung des Geldautomaten schon nicht zu einer Benutzung.
Der Grund ist simpel: Der Täter hat sich noch nicht gesagt „Jetzt geht’s los!“
Der Täter muss das Geld nach der Benutzung durch den Kunden noch herausnehmen. Zuvor wägt er jedoch ab, ob er seine Deckung aufgibt und das Risiko einer Entdeckung in Kauf nimmt. Soweit ihm dieses Risiko zu hoch ist, ist eine Abstandnahme von der Tat noch möglich. Es fehlt ein wesentlicher Zwischenschritt. Das Eigentum an den Geldscheinen ist noch nicht konkret gefährdet.
Gleiches gilt beim selbständigen Abschalten des Automaten.
Was tun bei einem Cash Trapping Vorwurf?
Zunächst Schweigen und einen Strafverteidiger beauftragen!
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Defensio-Verteidiger-Team stehen Ihnen bundesweit beim Vorwurf einer Straftat zur Seite. Oft können wir durch einen schriftlichen Antrag das Verfahren zur Einstellung bringen.