Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: § 185 StGB Beleidigung
Ergebnis: Einstellung gemäß § 170 Abs.2 StPO
Wo? StA Bückeburg
Dem Mandanten wurde Beleidigung vorgeworfen. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht. Weder gab es genügend Anhaltspunkte dafür, dass die Äußerung an die Zeugin gerichtet war, noch, dass die Mandantschaft mit dem notwendigen Kundgabevorsatz handelte.