24. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Worte und ihre Folgen

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: § 185 StGB Beleidigung

Ergebnis: Einstellung gemäß § 170 Abs.2 StPO  

Wo? StA Bückeburg 

Dem Mandanten wurde Beleidigung vorgeworfen. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht. Weder gab es genügend Anhaltspunkte dafür, dass die Äußerung an die Zeugin gerichtet war, noch, dass die Mandantschaft mit dem notwendigen Kundgabevorsatz handelte.