Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Gera
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einer Apothekerin einen gefälschten Impfausweis vorgelegt zu haben. Es konnten Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit des Vorgelegten Impfpasses herausgearbeitet werden. Die Impfnachweise waren nur gestempelt aber nicht unterschrieben. Auf diese Weise ließ das Zeugnis weder einen Arzt noch eine andere Medizinalperson als Aussteller erkennen. So konnte Strafverteidiger Oliver Moro die Einstellung des Verfahrens erwirken.