Strafverteidiger: Rechtsanwalt Meese
Vorwurf: gemeinschaftliche sexuelle Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Köln
Den Beschuldigten wurde gemeinschaftliche sexuelle Nötigung vorgeworfen. Hintergrund des Verfahrens war ein Treffen mehrerer Personen, bei denen Trinkspiele gespielt wurden. Im Rahmen dessen wurde sich zum Teil entkleidet, zum Teil geküsst und die Anzeigenerstatterin mutmaßlich zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Im Rahmen der Hauptverhandlung kamen jedoch Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Anzeigenerstatterin auf. Aufgrund der geschilderten Handlungen bestanden zudem Zweifel an deren Erheblichkeit und dem Vorliegen von Gewalt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.