24. April 2024 | Defensio-Fälle

Freispruch am Landgericht Lübeck bei Vergewaltigungsvorwurf

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Vergewaltigung

Ergebnis: Freispruch

Wo? Landgericht Lübeck

 

Aussage gegen Aussage: In einem Vergewaltigungsverfahren hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig am Landgericht Kiel in der „vierten Instanz“ einen Freispruch gegen die Staatsanwaltschaft durchgesetzt, die eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte. Der Mandant wurde in der ersten Instanz am Schöffengericht Eutin zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war durch eine andere Kanzlei verteidigt. In der zweiten Instanz setzte Dr. Hennig einen Freispruch am Landgericht Lübeck durch. Unglücklicherweise war das Urteil so schlecht begründet, dass das Oberlandesgericht Schleswig den Freispruch aufhob und die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Lübeck zurückverwies. Nach mehreren Prozesstagen und einer aussagepsychologischen Begutachtung, die Strafverteidiger Dr. Hennig auf den Weg gebracht hatte, sprach das Landgericht den dankbaren und erleichterten Mandanten abermals frei. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutigen aussagepsychologischen Befunds abermals eine Verurteilung beantragt. Der Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig. Wie so oft bedeutet Aussage gegen Aussage Kampf für die Unschuldsvermutung.