Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften (6 Taten)
Ergebnis: Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr zur Bewährung
Wo? AG HH-Altona
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Schriften (Besitz und fünffacher (Dritt)besitzverschaffung) mit ca. 1600 Dateien bei alter Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.